Winch – Ratgeber: Ladungssicherung beim LKW - Was gibt es zu beachten?

2019-08-30 10:04:00 / / Kommentare 0

Unfälle durch ungesicherte oder schlecht gesicherte Ladung gefährden tagtäglich Lkw- und Pkw-Fahrer auf Deutschlands Straßen. In einer BKF-Publikation zur Weiterbildung „LKW Ladung sichern“ von 2013 geht Organisation der Berufskraftfahrer davon aus, dass 20 Prozent aller Unfälle auf ungesicherte Ladung zurückzuführen sind. Aktuelle Erhebungen fehlen zwar, dennoch ist Ladungssicherung auch 2019 ein wichtiges Thema. Fahrer, die große Lasten transportieren, tragen noch mehr Verantwortung als Pkw-Fahrer, die ebenfalls Gepäck und Ladung sichern müssen. Zudem bedeutet Ladungssicherung nicht nur Personenschutz, sondern auch Ladungsschutz: Beschädigungen an transportierter Ware verursachen Betrieben erhebliche Kosten, die über den reinen Sachschaden hinausgehen: Kundenunzufriedenheit, Ersatz oder Reparatur des Produkts sind nur einige Aspekte der anfallenden Kosten.

Wie Sie Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Richtlinie VDI-2700 sowohl bei privaten als auch bei betrieblichen LKW-Fahrten einhalten, fasst unser Ratgeber zusammen.

Wer ist verantwortlich bei Unfällen durch ungenügende Ladungssicherung?

Werden Zurrmittel oder die generelle Ladungssicherung bei Verkehrskontrollen beanstandet, kostet eine Nachsicherung die Fahrer Zeit und im schlimmsten Fall werden Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder Haftstrafen bei Personenschäden verhängt. Doch wer ist verantwortlich bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen? Sowohl Fahrer als auch Verlader und Zulassungsbesitzer sind laut StVO § 22 in der Pflicht, ein Verrutschen oder Umfallen der Transportgüter zu verhindern. Das sind die Pflichten für Fahrer, Verlader und Halter des Fahrzeugs:

  • Fahrer: Bereitstellung des technisch einwandfreien Fahrzeugs, das für die Last geeignet ist, sowie der ordnungsgemäßen Zurrmittel zur Ladungssicherung
  • Verlader: Vom Betrieb befugte Person sorgt für die Verstauung der Ladung, sodass Verrutschen, Kippen, Herausfallen oder Umherrollen nicht möglich ist: Die Geschäftsleitung übernimmt die Verantwortung, wenn ein Betrieb keine Verlader-Position ausweist
  • Fahrzeughalter: Der Zulassungsbesitzer fungiert als Kontrollinstanz, denn ihm obliegt die rechtliche Verantwortung für die Unfallverhütung. Die eigentliche Ladungssicherung delegiert er im Normalfall an Fahrer und Verlader, er muss jedoch regelmäßige Personalschulungen und Kontrollen dokumentieren.

Vorschriftsmäßige Ladungssicherung beginnt bei der Fahrzeugausstattung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sicherheit für Ladung und Mensch bereits bei der Wahl des entsprechenden Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers beginnt. Zu beachten sind:

  • Tiefer Schwerpunkt des Fahrzeugs, der auf der Längsmittellinie liegt
  • Die zulässige Gesamtmasse, die nicht überschritten werden darf
  • Bekannter Reibewert des Bodens im Laderaum
  • Ausreichende Zurrmöglichkeiten durch Rungen, Spriegelbretter und andere Halterungen

Zu jedem professionellen Transport gehört ein Lastverteilungsplan, private Kraftfahrer sollten sich an die Faustregel halten, Güter nach ihrem Gewicht zu verladen: Schweres nach unten, Leichtes nach oben.

Vorsicht! Das Eigengewicht eines Pakets, einer Maschine oder einer anderen Ware hindert die Last nicht am Verrutschen oder am Kippen.

Was ist der Unterschied zwischen kraft- und formschlüssiger Ladungssicherung?

Auf LKW-Ladeflächen sind die verladenen Güter Kräften in verschiedenste Richtungen ausgesetzt. Die Beschleunigung des Fahrzeugs wirkt nach Hinten, Bremsvorgänge lassen Ladung in Fahrtrichtung rutschen und in Kurven wirken Fliehkräfte zu den Seiten. Fahrer oder Verlader haben je nach Auslastung des Stauraums, Gewicht und Form der Transportgüter zwei Wege der Sicherung:

  • Kraftschlüssige Sicherung = Niederzurren & Direktzurren der Ladung. Hilfsmittel: Spanngurte, Lastenspanner und Antirutschmatten
  • Formschlüssige Sicherung = lückenloses Verstauen der Transportgüter. Hilfsmittel: Staupolster, Unterlegkeile, Zurrgurte

Ob eine kraftschlüssige Form der Ladungssicherung gewählt wird, hängt außerdem von den Zurrpunkten oder den sonstigen Fixiermöglichkeiten auf der Ladefläche des Fahrzeugs ab. Sowohl Betriebe als auch private Anwender sollten sich Gedanken für die ladungsgerechte und vorschriftsmäßige Fixierung machen und ihren Transporter eventuell mit Zurrschienen, Spriegellatten oder Spannstangen ausstatten.

Vorsicht! Die Schutzplane Ihres LKWs dient nicht zwangsläufig der Ladungssicherung. Die Fahrzeugplane kann in Kombination mit Rungen und anderen fixierenden Elementen des Fahrzeugaufbaus zum Ladungssicherungshilfsmittel werden. Die Sicherheit dieses System muss allerdings zertifiziert werden.

Welche Vorschriften müssen Zurrmittel und Spanngurte erfüllen?

Zurrmittel wie Spanngurte, Zurrketten und anderes Zubehör zur Ladungssicherung tragen die Hauptlast, sodass ihr einwandfreier Zustand regelmäßig überprüft werden muss. Die Ablegereife, also der Zeitpunkt ab dem ein Zurrgurt nicht mehr verwendet werden darf, ist dann erreicht, wenn einer der folgenden Mängel festgestellt wird:

  • Das Band des Zurr- oder Spanngurts ist angerissen, angeschnitten oder in anderer Weise beschädigt
  • Die Ratsche weist Verformung auf, ist gebrochen oder an den Zahnkränzen verschlissen
  • Die Zurrhaken sind um mehr als 5 Prozent aufgebogen, sind gebrochen oder korrodiert
  • Das blaue Gurtetikett ist unlesbar verschmutzt oder abgerissen