LIGHTPARTZ® 35W 4340lm Arbeitsscheinwerfer Punktlicht Fernstrahler
Ausgestattet mit unserer Superdrive-Schaltung für höchste Lichtausbeute bei geringem Stromverbrauch erzielt
dieser Premium Scheinwerfer effektive Lumen von 4.060 bei gerade einmal 35 W Eingangsleistung.
(Zum Vergleich: Diese Leistung erzielen günstige Arbeitsscheinwerfer bei ca. 50W)
Technische Spezifikationen:
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Betriebsspannung: 9-36V
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LEDs: 7 St. CREE 5W Hochleistungs-LED Chips
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Lichtstrahl: 10° Spotlicht
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Theoretische Lumen: 4340 lm
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Effektive Lumen: 4060lm
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Gehäuse: Aluminum Druckguss
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Beschichtung: Langlebige, kratzfeste und UV-lichtbeständige UV 3800 Polyester Pulverbeschichtung
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Linse: Klare optische und bruchfeste Polycarbonat-Linse
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Betriebstemperatur: -40°C+125°C
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Homologation: ECE 10R-04 1419: keine elektromagnetischen Interferenzen mit anderen elektronischen Geräten
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Schutzklasse: IP 68 wasserdicht, staubdicht, schockresistent
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Farbe: schwarz
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Abmessungen: 107mm x 75mm x 130mm (inkl. Halterung)
Lieferumfang:
- 1x LED Scheinwerfer 35W* inkl. Deutsch-Stecker
- 1x Montagehalterung: Edelstahl
- 1x Befestigungsschrauben
*ohne Magnet-Standfuß
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Wir bringen Licht ins Dunkle! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."
Beachten Sie daher Folgendes:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
- Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
- Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
- Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
- Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"