LIGHTPARTZ® 2x36W OSRAM LED Lightbar orange
Arbeitsscheinwerfer Nebellicht Set 9-32V
Achtung: Abverkaufsartikel - Nur solange der Vorrat reicht
funkentstört (EMV-Prüfung nach ECE 10R)
mit Kabelsatz
ECE/SAE Fernstrahlmuster
mit Druckausgleichsventil "Atmungsmembran"
Erleben Sie Offroad bessere Sicht bei aufwirbelndem Staub und Sand.
(Wichtig: Einsatz nur außerhalb öffentlicher Straßen. ECE R112 gilt nur bei Version mit weißer Linse!)
Technische Spezifikationen:
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Leistung: 2x 36W
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LED's: 2 x 12 St. 3W Osram CRDP
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Gehäuse: Aluminium Druckguss
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Gehäusefarbe: schwarz
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Lichtstreuung: Spotlicht 20°
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Linse: bruchsicheres Polycarbonat orange
Chromreflektor
2 St. verstellbare Hängehalterungen
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Spannung: 9-32V
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Lichtleistung: 3180 Lms
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Farbtemperatur: 6000-6500K
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Arbeitstemperatur: -40°C bis +60°C
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Lebensdauer: über 30000 Stunden
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Schutzklasse: IP68 wasserdicht, staubdich, schockresistent
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Montage: Edelstahlhalterung unten, 2 Stahlverbinder, Schrauben
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Abmessungen (LxBxH): 350 x 69 x 37,2 mm
Lieferumfang:
- 2 St. LED EB02-36E Fahrlichter orangefarbene Linse
- 2 St. 2-poliger Kabelausgang
- 4 St. verstellbare Hängehalterung
- 2St. Verbindungsstücke für Lichtleisten schraubbar
- Befestigungsschrauben
Anwendungsgebiete:
- Autos und LKWs
- ATV&UTV
- Land- und Forstwirtschaftsmaschinen
- Bergbauindustrie
- Yachten und Boote (hier: weiße Variante bestellen)
- Off-Road
Besondere Merkmale:
- Höhere Lichteffizienz durch beidseitig emittierendes Licht.
- OSRAM LED Chips bieten höhere Uniformität in der Farbtemperatur.
- Lichtstrahlmuster erfüllt die hohen Standards von ECE und SAE
- IP68
- Druckausgleichsventil
- Weniger als 5% Lumenverlust innerhalb 30.000 Stunden
- Keine elektromagnetischen Interferenzen mit anderen elektronischen Geräten
- Überspannungsschutz bis 600V
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Wir bringen Licht ins Dunkle! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."
Beachten Sie daher Folgendes:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
- Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
- Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
- Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
- Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
WINCH INDUSTRY GmbH
Gutenbergstraße 4
Baden-Württemberg
Gersthofen, Deutschland, 86368
gpsr@winchindustry.com
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