Winch-Ratgeber: Oldtimer & H-Kennzeichen

2020-07-16 13:27:00 / / Kommentare 0

Ein VW T1, ein Jeep CJ oder ein alter Jaguar – Oldtimer ziehen nicht nur Nostalgiefans und Sammler in ihren Bann, sondern sind auch echte Wertanlagen. In jeder größeren Stadt in Deutschland gibt es regelmäßig Oldtimer-Treffen und eine eingeschworene Oldtimer-Community, deren Mitglieder sich austauschen, sich gegenseitig Tipps geben und ihre Schätze hegen, pflegen und polieren. Ein echter Oldtimer ist aber nicht einfach ein altes Auto: Erst das H am rechten Ende des Kennzeichens zeigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer mit Zulassung und Gutachten handelt. Das H Kennzeichen ist wie ein Ritterschlag für Oldtimer-Fans und die gefragte Oldtimer-Zulassung ist gar nicht so einfach zu bekommen. Die Mühe lohnt aber: Ein Original Oldtimer mit H-Kennzeichen ist sehr wertvoll und steigt bei richtiger Pflege mit der Zeit noch weiter im Wert. Außerdem kann an der KFZ-Steuer und -Versicherung gespart werden.  

Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung als Oldtimer? 

Für eine Oldtimer-Zulassung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Auto muss von einem Gutachter als Fahrzeug zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingestuft werden, um eine H-Zulassung zu erhalten. Geprüfte Sachverständige ermitteln folgende Punkte beim Oldtimer-Gutachten:

    Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs nach StVZO: Liegen gravierende Mängel vor, kann das Auto nicht zugelassen werden.

    Gebrauchsspuren: Sind die Gebrauchsspuren haltbar und angemessen oder zeugen sie von ungenügender Pflege und wenig Achtsamkeit?

    Bauteile: Fehlen wesentliche, für das Modell typische Bauteile oder wurden Bauteile, die nicht dem Original entsprechen, eingebaut?

    Zustand: Können Schäden aus früheren Unfällen oder unsachgemäße Instandsetzung festgestellt werden?

    Für die Beurteilung muss lediglich der Fahrzeugschein mitgeführt werden, weitere Unterlagen zu früheren Reparaturen können mitgebracht werden, sind aber nicht notwendig oder entscheidend für die Einschätzung des Gutachters

Ab wann ist ein Auto ein Oldtimer? 

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, können als Oldtimer eingestuft werden, wenn sie die oben genannten Kriterien eines Fahrzeugs zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ erfüllen. Sie müssen sich im Originalzustand befinden oder fachmännisch restauriert sein und dürfen nur zeitgenössische Umbauten aufweisen. Fahrzeugteile, die nicht dem Originalzustand entsprechen sind zulässig, wenn Sie in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung verbaut wurden. Hierfür können Nachweise oder ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorgelegt werden. Wenn Sie also jetzt einen neuen Frontschutzbügel an Ihrem Geländewagen Baujahr 2011 anbringen, könnte dieser in Zukunft noch als Oldtimer eingestuft werden. 

Sie sollten Ihr Fahrzeug immer erst nach dem 30. Jahrestag der Erstzulassung zur Beurteilung präsentieren. Dann kann die Oldtimer-Beurteilung zusammen mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden. Ein Auto kann nur als Oldtimer zugelassen werden, wenn eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt.

Wie melde ich ein H-Kennzeichen an? 

Wenn Sie und Ihr Klassiker die Oldtimer-Beurteilung mit einem positiven Bescheid in der Tasche überstanden haben, können Sie Ihr H-Kennzeichen einfach an der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

    Personalausweis oder Reisepass

    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

    Oldtimer-Gutachten

    Bescheid der Hauptuntersuchung 

    Bescheid der KFZ-Haftpflichtversicherung

    Amtliches Kennzeichen, soweit dies vorhanden ist

    eventuelle Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen


Welche Kosten entstehen durch die Zulassung und den Betrieb eines Oldtimers? 

Die Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer birgt einige Kosten. Ein Oldtimer-Gutachten und die Hauptuntersuchung kosten zwischen 130 und 300 Euro, je nach Umfang der Untersuchung und nach Fahrzeugmodell. Die Anmeldung eines H-Kennzeichens kostet je nach Bundesland um die 100 Euro. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kostet dies bundesweit etwa 10 Euro. Hinzu kommt eine jährliche pauschale KFZ-Steuer für Oldtimer von etwa 190 Euro. Würde die KFZ-Steuer für Oldtimer wie die von neueren Autos anhand von CO₂-Emissionen, Antriebsart und Hubraum berechnet werden, wäre die KFZ-Steuer meist bedeutend höher angesetzt. KFZ-Versicherungen für Oldtimer sind oft günstiger, jedoch ist hier zu beachten, dass viele Versicherungspakete für Oldtimer den Oldtimer nur als Zweitwagen, nicht als Alltagsfahrzeug vorsehen. Oft geht damit auch eine Begrenzung der gefahrenen Kilometer im Jahr (meist 6.000 bis 9.000 Kilometer) einher.