Winch – Ratgeber: Jährliche Sicherheitsprüfung von Forstseilwinden

2019-05-07 14:07:00 / / Kommentare 0
Zur Vermeidung von Unfällen während des Einsatzes von Seilwinden schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine jährliche Prüfung des Geräts vor sowie aller Arten von Hebezügen, Seilblöcken oder anderen Gerätschaften, die gewerblich oder langwirtschaftlich genutzt werden. Wie eine solche Prüfung abläuft, welche Sachverständigen prüfen und welche Anforderungen Ihre Forstseilwinde erfüllen muss, lesen Sie in unserem Ratgeber zur jährlichen Sicherheitsprüfung von Seilwinden.

Sicherheitsüberprüfung: Wer prüft?

Der Gesetzgeber fordert die Sicherheitsprüfung durch einen Sachverständigen oder durch eine befähigte Person und meint damit Mitarbeiter von forstwirtschaftlichen Verbänden und Dienstleistern. Absolvieren Sie einen geeigneten Kurs zum Beispiel bei IHK oder TÜV, können Sie mit dem entsprechenden Messgerät auch die Prüfung Ihrer eigenen Seilwinden durchführen. Sie sind in jedem Fall verpflichtet ein Prüfbuch zu führen, das die Ergebnisse der jährlichen Prüfung dokumentiert.

Wer ist eine befähigte Person oder ein Sachverständiger?

Ein Prüfer, egal ob extern oder aus dem Betrieb, muss einige Bedingungen erfüllen, um Arbeitsmittel wie Seilwinden nach bestem Wissen und Gewissen prüfen zu können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung im einschlägigen Fach, in Forstwirtschaft oder ähnlichem, ist ebenso Pflicht wie Berufserfahrung insbesondere im Umgang mit Forstseilwinden. Der Sachverständige verfügt selbstverständlich über das Wissen zum neusten Stand der Technik der zu prüfenden Seilwinde sowie praktischen Umgang mit derselben. Seine Prüfung führt die befähigte Person weisungsfrei und mit den notwenigen Messvorrichtungen und Prüfmitteln gegebenenfalls in separaten Prüfräumen durch.

Was wird überprüft?

Forstseilwinden lassen hohen Belastungen wirken, sodass nicht nur der Windenaufbau, Bremskraft und Zugleistung überprüft werden. Auch Zubehör und Anschlagmittel müssen in sehr gutem Zustand sein. Zudem werden alle Funktionen der Seilwinde, zum Beispiel die Überschneidung von Bremse und Kupplung, dokumentiert und gegebenenfalls beanstandet.

Kann die Seilwinden-Prüfung auch häufiger nötig sein?

Jeder Unternehmer hat laut DGUV anzugeben, welchen Anteil der theoretische Nutzungsdauer die Seilwinde im Betrieb bereits abgeleitet hat. Bei einer erhöhten Nutzung und Beanspruchung der Seilwinde können daher auch häufigere Prüfungen durch eine befähigte Person nötig werden.