Winch-Ratgeber: Das richtige Verhalten nach einem Autounfall

2020-07-16 13:40:00 / / Kommentare 0

Vielen Autofahrern passiert es irgendwann: Ein unaufmerksamer Fahrer oder eine glatte Straße – plötzlich kracht es. Wer auf einen Unfall vorbereitet ist und weiß, wie man sich im Fall der Fälle zu verhalten hat, kann Menschenleben retten und weitere Schäden vermeiden. Am besten führen Sie in Ihrem Fahrzeug immer einen Unfallratgeber mit, denn im Ernstfall ist es oft hektisch und man vergisst schnell wichtige Punkte für einen reibungslosen Ablauf nach dem Unfall. Unfallratgeber im Hosentaschenformat zum Ausdrucken gibt es zum Beispiel von GTÜ

Direkt nach dem Unfall: Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten

Nach einem Unfall stehen viele unter Schock. Dabei kann es passieren, dass man sich anders verhält als sonst und Dinge, die einem normalerweise selbstverständlich vorkommen, nicht beachtet. Darum sollten Sie sich diese Punkte gut einprägen:

    Halten Sie an und stellen Sie den Motor ab

    Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie die Handbremse

    Ziehen Sie Ihre Warnweste an und verlassen Sie Ihr Fahrzeug

    Stellen Sie das Warndreieck etwa 100 Meter hinter der Unfallstelle auf, sodass Fahrer, die hinter Ihnen kommen, vorsichtig vorbeifahren können

    Machen Sie sich ein Bild vom Unfallort. Gibt es Verletzte? Dann müssen Sie Erste Hilfe leisten und eventuell den Rettungsdienst per Notruf alarmieren. An Autobahnen gibt es Notruftelefone, die ausgeschildert sind und kleine Pfeile an den Leitpfosten weisen die Richtung zur nächsten Notrufsäule aus. Wer Erste Hilfe verweigert, macht sich strafbar. Sie können nichts falsch machen, Ihnen drohen keine Konsequenzen, solange Sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Einen Erste-Hilfe-Kurs sollte man regelmäßig auffrischen.

    Sind alle Verletzten versorgt, sollten Sie versuchen, die Unfall-Fahrzeuge von der Straße und aus der Gefahrenzone zu entfernen. So verhindern Sie Folgeunfälle oder Staus, die die Rettungskräfte behindern könnten. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, nutzen Sie ein Abschleppseil oder andere Hilfsmittel, um die Bergung aller beteiligten Fahrzeuge von der Straße zu gewährleisten.

Unfallhergang dokumentieren

Ist die Unfallstelle gesichert und sind alle Verletzten versorgt, muss ein Unfallbericht erstellt werden. Hilfreich hierfür sind Formulare wie der Europäische Unfallbericht. Sie dürfen sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen, ohne dem Unfallpartner die Möglichkeit zu geben, Ihre Personalien aufzunehmen. Das wäre Fahrerflucht und strafbar. Machen Sie keine Schuldeingeständnisse und lassen Sie sich nicht vor Ort auf Verhandlungen ein, die Schadensregulierung übernimmt Ihre Versicherung. Beweisfotos und Kontaktdaten von möglichen Unfallzeugen sollten aufgenommen werden. Wenn Sie uneinig mit Ihrem Unfallpartner sind und der Unfallbericht nicht ordentlich ausgefüllt werden kann, bei Autos aus dem Ausland oder Mietwagen, müssen Sie die Polizei rufen, damit diese den Unfall dokumentiert. Haben Sie kein Formular für den Unfallbericht parat, müssen Sie unbedingt folgende Informationen festhalten und von Ihrem Unfallgegner unterschreiben lassen:

    Fahrzeughalter/-fahrer (kann abweichen), Anschrift, Kontaktdaten. Lassen Sie sich ein Ausweisdokument zeigen.

    Fahrzeugfabrikat, -typ, Kennzeichen, Erstzulassung, Versicherung, Versicherungsscheinnummer

    Unfallablauf (Fotos, Schilderungen, Skizze)

    Schadensaufnahme durch Fotos

Versicherung informieren, Unfallabwicklung und Schadensregulierung

Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung sowie die des Unfallgegners über den Unfall. Das sollten Sie auch tun, wenn Ihr Gegenüber keinen Schaden davongetragen hat. Er könnte trotzdem versuchen, Ansprüche auf Entschädigungen geltend zu machen. Genaueres dazu können Sie in Ihrer Versicherungspolice nachlesen. Als Geschädigter können Sie auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu sichern. Tragen beide Unfallparteien Schuld an dem Unfall, wird eine Haftungsquote von den Haftpflichtversicherungen verhandelt. Lassen Sie sich auf keine Verhandlungen oder Deals mit der gegnerischen Seite ein, Ihre Haftpflichtversicherung vertritt Ihre Interessen. Sollten Sie neue Fahrzeugteile und Reparaturen benötigen, lassen Sie auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten über den Schaden erstellen.