Winch - Ratgeber: Arbeitsschutz

2020-03-25 13:19:00 / / Kommentare 0

Ob auf der Baustelle oder im Großraumbüro: jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten betrieblich zu gewährleisten und zu organisieren. Falls ein Mitarbeiter zu Schaden kommt, drohen den Arbeitgebern empfindliche Strafen. 

Der klassische Arbeitsschutz dient vor allem der Gesundheit der Arbeitnehmer und dem Vermeiden von Gefahren wie Arbeitsunfällen, zum Beispiel bei der Bedienung von Lastaufnahmemitteln. Er lässt sich in zwei Bereiche gliedern: Der sogenannte allgemeine Arbeitsschutz schützt Arbeitnehmer vor allem vor Gefahren. Elementare Sicherheitsvorschriften, die der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang erlässt, sind einzuhalten. Der soziale Arbeitsschutz wiederum beinhaltet Regeln zu Arbeitszeiten, Jugendarbeitsschutz oder Mutterschutz. 

Darauf fokussiert sich der Arbeitsschutz 

Diese Maßgaben zum Arbeitsschutz beinhalten stets die Verringerung von Unfallfolgen, zusätzliche Schutzmaßnahmen, Gesundheitsschutz und auch den personenbezogenen Schutz. 

    Schutzmaßnahmen: persönliche Schutzausrüstung

    Gesundheitsschutz: langfristiger Schutz vor chronischer Belastung und kurzzeitiger Schutz vor akuten Einwirkungen wie Lärm, Gefahrstoffen oder psychischer Belastung

    Personenbezogener Schutz: Mutterschutz, Jugendschutz


Das Arbeitsschutzgesetz

Für sichere Arbeitsabläufe und einen unfallfreien Arbeitnehmerschutz existiert in Deutschland im SGB VII das Arbeitsschutzgesetz. Es sieht klare Maßnahmen und Methoden zum Schutz für Arbeitnehmer vor, um vorrangig die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten oder zu verbessern. 

Das Gesetz enthält diverse Verordnungen, die durch europäische Richtlinien entscheidend beeinflusst werden. In diesen werden stets klassische, chemische und physikalische Gefährdungspotenziale ermittelt, bewertet und klassifiziert: Hier handelt es sich sowohl um Gefahren durch Hitze, Lärm, Zugluft, Funkenflug, Säuren oder andere schädlichen Umwelteinflüsse. Arbeitgeber erhalten über die Verordnung eine Gefährdungsbeurteilung mit Hinweisen über eine Gestaltung der Arbeitsabläufe oder von Fertigungsverfahren. Außerdem werden diverse Präventionsmaßnahmen aufgeführt. Auch individuelle Schutzmaßnahmen für unternehmerische Arbeitsabläufe werden konkretisiert und daraus Präventionsmaßnahmen abgeleitet. Sehr konkret werden auch Anweisungen für die Unterweisung der Beschäftigten und die Beratung des Ausschusses für Betriebssicherheit gegeben. Übergangsvorschriften und Ausnahmen finden im letzten Abschnitt der Verordnung Erwähnung. 

Die Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz 

    Arbeitsstättenverordnung

    Baustellenverordnung

    Betriebssicherheitsverordnung

    Lastenhandhabungsverordnung

    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: 2016 hat die Bundesregierung die EG-Arbeitsschutzrichtlinien und das Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes in deutsches Recht umgesetzt. Es enthält beispielsweise die Anweisung, dass der Arbeitgeber ab dem Überschreiten des unteren Lärmauslösewertes für Vibrationen den Arbeitgebern eine arbeitsmedizinische Beratung zu gewähren hat. 

    Biostoffverordnung

    Gefahrstoffverordnung

    Technische Regeln


Wer überwacht den Arbeitsschutz? 

Ab einem Mitarbeiter ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Schutz seines Personals zu gewährleisten. Externe Honorarkräfte leisten dabei Unterstützung. Der Arbeitgeber kann die Aufgaben nach einer Schulung auch selbst übernehmen. In Deutschland wird der Arbeitsschutz über die Aufsichtsbehörden der Länder und die Träger der gewerblichen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen gewährleistet. In den Betrieben organisieren Führungskräfte oder ein weisungsbefugter Sicherheitsbeauftragter den Schutz. Die Verantwortung, die Themen, die im Arbeitsschutz vorgeschrieben sind, umzusetzen und zu verbessern, liegt dabei stets beim Arbeitgeber. 

Die Rolle des Arbeitgebers und anderen Gremien im Arbeitsschutz 

Der Arbeitgeber wird in Sachen betriebliche Arbeitsschutzorganisation von diversen Gremien beraten. Eine spezielle Fachkraft für Arbeitssicherheit und der jeweilige Betriebsarzt beraten die Geschäftsleitung in Sachen Arbeitssicherheit, Prävention und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Beide Fachleute nehmen neben der Beratungsfunktion auch Aufgaben bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen wahr. Um die Qualifikation der Fachkraft und des Arztes zu gewährleisten, sind die Vorgaben in den Anforderungen der Vorschrift 2 (seit 2011) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung näher beschrieben. Ein Arbeitsschutzausschuss, der nach Arbeitssicherheitsgesetz §11 von Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eingerichtet werden muss, trifft sich vierteljährlich, um zudem die Themen und Ziele des Schutzes zu überprüfen und Kritik umzusetzen. Auch Elemente der Ablauforganisation wie die Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsschutz werden besprochen.

Orientierungshilfen für Unternehmen

    DGUV Vorschrift 2: Bei jedem Unfallversicherungsträger ist die DGUV Vorschrift 2 erhältlich, die vor allem das Aufgabenspektrum für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung auffächert. Auch zwei Betreuungsmodelle für kleinere Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sind darin enthalten. Die Vorschrift listet Kriterien auf, die den Betreuungsumfang ermitteln und eine sinnvolle sowie hilfreiche Orientierung darstellen.  

    Selbstbewertungstool GDA-ORGA-Check: Die GDA hat eine nationale Strategie und ein Selbstbewertungstool für Unternehmen herausgegeben. 15 Prüfelemente der nationalen Leitlinie werden darin abgefragt, darunter Fragen zu betrieblichen Prozessen der Beschaffung und Planung sowie der Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.

    Arbeitsschutzmanagementsysteme: Auf dem Markt tummeln sich diverse AMS-Systeme, die alle folgende Frage stellen: „Welches Konzept passt zu meinem Betrieb?“ Der nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) beantwortet diese Frage und unterstützt Unternehmen bei der Verankerung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Strukturen und Abläufen. 

    Auch die Beratungsangebote der Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen bei der Organisation und Umsetzung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Sicherheit und Gesundheit lohnen sich, denn Fehlzeiten von Mitarbeitern erzeugen hohe Kosten und verursachen Störungen im Betriebsablauf. Mit richtigem Arbeitsschutz erhöhen Sie also die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und steigern gleichzeitig die Produktivität. Deswegen sollte es stets im Interesse des Arbeitgebers sein, die Gesundheitsgefahren und Unfälle bei der Arbeit wie beispielsweise mit Seilwinden zu vermeiden. Achten Sie dabei insbesondere auf die Sicherheitshinweise für das Arbeiten mit der Seilwinde.