Parkverbot für SUVs und Geländewagen

2016-12-09 10:07:00 / / Kommentare 0

Für manche Parklücke sind sie zu schwer

Das Parken mit dem SUV ist eine Kunst für sich; mittlerweile hilft zum Glück die Technik bei besonders engen Lücken nach. Dank Rückfahrkamera und Einparkassistent in den neueren SUVs ist auch eine kleine Parklücke zu meistern. Doch selbst dann ist es so, dass man mit dem SUV nicht überall parken darf – schließlich gibt es noch die deutsche Straßenverkehrsordnung.

SUVs: Zu schwer für den Bürgersteig

Für mehr Platz auf der Fahrbahn oder wegen der vorgezeichneten Parklücke: Es bietet sich manchmal an, mit einer Längsseite auf dem Bürgersteig zu stehen. Für viele der schwereren SUVs ist das jedoch verboten. Die deutsche Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass man nur mit Fahrzeugen mit einem erlaubten Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen halb auf dem Bürgersteig parken darf. Das schließt Wohnmobile und die meisten Kleinbusse schon aus – und eben auch größere SUVs. Die meisten Land Rover, Jeeps, Mercedes-SUVs oder auch der VW Tuareg liegen über den 2,8 Tonnen. In Ihren Fahrzeugpapieren finden Sie das zulässige Höchstgewicht für Ihren SUV.

Parkplatzprobleme mit dem SUV in der Stadt

Eins ist unbestreitbar: Die deutschen Autos werden immer größer und immer schwerer, auch wenn es sich nicht um SUV-Modelle handelt. Der Komfort und die Sicherheit eines größeren Autos sind für viele Menschen ein Kaufargument. Das einzige Manko: Die deutschen Parkplätze werden nicht größer. Das Parkhaus oder die Parkplatzsuche in der Innenstadt werden da schnell zu einem Alptraum. Falls Sie mit dem Gedanken spielen sich einen neuen SUV anzuschaffen, überlegen Sie daher genau, wie groß das Auto sein sollte, damit Sie es noch in die meisten Parklücken schaffen. Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Parkplatz mindestens fünf Meter lang sein; sind keine seitlichen Hindernisse vorhanden, muss der Parkplatz 2,30 Meter breit sein.