Illegaler Spaß mit dem Wakeboard – mit einer Seilwinde

2016-05-23 14:53:00 / / Kommentare 0

Kreativität einiger Männer wurde mit Polizeieinsatz beendet

Die Idee lädt zum Nachahmen ein – wäre sie nicht verboten. Eine Gruppe von Männern ließ sich auf der Fulda bei Rotenburg von einer motorbetriebenen Seilwinde vom Uferrand aus ziehen. Auf dem Wakeboard erreichten sie damit offenbar eine so hohe Geschwindigkeit, dass besorgte Beobachter die Polizei riefen. Die Männer zwischen 24 und 32 Jahren gaben der Polizei übereinstimmend an, dass sie die Seilwinde gemeinsam gebaut und am Uferrand montiert hätten – das Sicherheitsbedürfnis der Feiernden dürfte nicht allzu ausgeprägt gewesen sein.

Seilwinde: Ordnungswidrigkeit auf der Wasserstraße Fulda

Laut der Wasserschutzpolizei in Kassel ist Wakeboardfahren mittels einer motorbetriebenen Seilwinde auf der Wasserstraße Fulda eine Ordnungswidrigkeit; vor dem Einsatz von Wakeboard und Seilwinde wird eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß dem Bundeswasserstraßengesetz benötigt. Über jene Genehmigung verfügte die Männergruppe nicht und aus diesem Grund besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Wasserskiordnung.

Mit dem Auftauchen der Polizei war der Wasserspaß dann vorbei, denn die Männer mussten die Seilwinde wieder abbauen. Für weitere Infos geht es hier weiter zur hessischen Originalmeldung.

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