Die passenden LED-Strahler für Abschlepper und Müllwagen

2016-03-23 07:23:00 / / Kommentare 0

Richtlinien und Bestimmungen für zusätzliche Fahrtlichter

Laut Straßenverkehrsordnung dürfen zusätzliche Fahrtlichter nicht zu weit vom Fahrzeug abstehen und die Lichtfarbe darf nicht irritieren. Besonders wichtig bei leistungsstarken LED-Lichtern: Sie dürfen den Gegenverkehr nicht blenden. Zusätzliche Fahrtlichter – egal, für welches Fahrzeug – müssen grundsätzlich E-zertifiziert sein. Im Straßenverkehr dürfen Sie nur E-zertifizierte Fahrtlichter benutzen. Traktoren, Abschleppwagen oder auch Müllwagen haben meist jedoch auch zusätzliche LED-Arbeitslampen montiert. Diese darf man allerdings nur abseits der Straße verwenden.

Ist ein Abschleppwagen mit LED-Arbeitslichtern weiterhin für den Straßenverkehr zugelassen?

Grundsätzlich ja – wenn die LED-Arbeitslichter auf der Straße aus bleiben. LED-Arbeitslichter sind in den meisten Fällen nicht E-zertifiziert. Bei der Müllabfuhr oder dem Traktor müssen LED-Lichter jedoch auch noch ganz andere Bedingungen aushalten. Ein weiteres Prüfsiegel, nämlich die Kennung IP67 ist da schon wesentlich wichtiger. Die europäische Kennung stellt sicher, dass das LED-Licht sicher gegen eindringenden Staub und kurzes Untertauchen unter Wasser geschützt ist.

Egal, ob Fahrtlicht oder Arbeitslampe – die hochwertigen LED-Lichter von Lightpartz (LED Lichtleisten, Bars, Spots, Fluter, Arbeitsscheinwerfer und Co.) werden auch Sie überzeugen. Bei uns Shop finden Sie eine breite Auswahl an hochwertigen LED-Lichtern, die auch für Ihre Anforderungen geeignet sind.

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